Erfahrungsaustausch Befähigte Personen für Flüssiggasanlagen

Die „Technische Regel Flüssiggas" ist die Grundlage für die ordnungsgemäße Errichtung von Flüssiggasanlagen und gibt den Stand der Technik wieder.
Sie gilt für die Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden.

Flüssiggasanlagen dürfen nur von solchen Fachbetrieben errichtet, instandgehalten oder geändert werden, die dafür die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.

Die ernannten und von Arbeitgebern eingesetzten Befähigten Personen müssen ihre Kenntnisse, z.B. durch Teilnahme an Schulungen aktualisieren.

  1. Zur Prüfung befähigte Personen

Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Flüssiggasanlagen
nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV

 

(2) Die allgemeinen Anforderungen nach Abschnitt 2 dieser TRBS sind für zur Prüfung befähigte Personen für Flüssiggasanlagen nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV für Prüfungen nach § 14 BetrSichV erfüllt, wenn diese Personen

  1. eine abgeschlossene technische Berufsausbildung mit handwerklichem Bezug zur Prüfaufgabe haben, z. B. als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Werkzeugmechaniker,

    2. eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Aufstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung von vergleichbaren Flüssiggasanlagen (z. B. mobile oder stationäre Flüssiggasanlagen in der Nahrungsmittelbranche oder Flüssiggasanlagen in der Baubranche) und deren Komponenten nachweisen, welche die zur Prüfung erforderlichen besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der zu prüfenden Flüssiggasanlagen sicherstellt,

    3. ausreichende Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften und Regeln besitzen, dazu gehören staatliche Arbeitsschutzvorschriften, das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie spezifische Regeln der Technik,

    4. ihre für die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten, z. B. durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Lehrgängen für befähigte Personen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen.
    Die Teilnahme sollte spätestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Der fachliche Bezug des Lehrgangs zu der tatsächlichen Prüfaufgabe ist dabei zu beachten,
    z. B. durch Setzen eines Schwerpunktes auf mobile oder stationäre Flüssiggasanlagen in der Nahrungsmittelbranche oder auf Flüssiggasanlagen in der Baubranche,

    5. über die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Unterlagen verfügen.

(Quelle: Auszug aus BetrSichV / TRBS 1203)

Teilnehmerkreis
  • Mitarbeiter, die als „befähigte Personen“ beauftragt sind und Prüfungen an Flüssiggas-Behältern und -Rohrleitungen vornehmen
  • Mitarbeiter, die im technischen Bereich tätig sind

Privatpersonen (ohne Gewerbeschein) sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen!

Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind zwingend erforderlich, das Seminar wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt!

Inhaltsübersicht
  • Betriebssicherheitsverordnung / Technische Regel Flüssiggas - TRF
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203 und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) / Sachverständige, DGUV Regel 110-010
  • Aufstellung und Prüfung von Druckbehältern, Rohrleitungen für Flüssiggas
  • Arbeitsblatt G600 / TRGI
  • Anforderungen an Rohrleitungen (Nieder- und Mitteldruck)
  • Arbeitsschutz bei der Prüfung
  • Schäden an Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Negativbeispiele
Referenten
  • Dipl. - Ing. Kerstin Richter

von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige für Flüssiggasanlagen

zuständige IHK: IHK Berlin

  • Fachdozenten der EVAG Deutschland GmbH
Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung
Teilnahmegebühr
  • 375,00 EUR netto - einschließlich Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagsverpflegung
Ort der Schulung

EVAG Deutschland GmbH
Liebermannstraße 202
13088 Berlin

Dauer
  • 1 Tag - Mittwoch: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Termine
  • 12. März 2025
  • 24. September 2025

 

Um ein hohes Qualitätsniveau zu halten schulen wir in unserem Hause max. 12 Teilnehmer pro Lehrgang. Die Teilnehmerzahl ist somit begrenzt. Bei Interesse sollten Sie sich umgehend anmelden. Die Anmeldungen erden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das folgende angehängte Anmeldeformular: